Für die Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung

Von Vorstandsmitglied Stephan Schneider

„Die Akzeptanz der Justiz und ihrer Entscheidungen in der Gesellschaft ist unverzichtbar für den demokratischen Rechtsstaat. Eine Grundbedingung für diese Akzeptanz ist die Transparenz richterlichen und staatsanwaltlichen Handelns.“ heißt es in der vom Deutschen Richterbund e.V. im Jahr 2018 herausgegebenen Broschüre „Richterethik in Deutschland“.

Diesem sich selbst abverlangten Transparenzversprechen des Deutschen Richterbundes trägt das vor über einem Jahr, am 17. November 2023, vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz – DokHVG) Rechnung. Das Einspruchsgesetz wurde am 15. Dezember 2023 vom Bundesrat in den Vermittlungsausschuss verwiesen, wo die Beratungen bis heute immer wieder vertagt werden.

Mit einem von der Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen e.V. mitinitiierten und von nahezu sämtlichen Strafrechtslehrenden der deutschen Universitäten sowie einer Vielzahl von Strafverteidiger*innen, Studierendenvertretungen und Referendarpersonalvertretungen und auch #der Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Berlin mitgezeichneten offenen Brief wurden die Justizministerien und -senatsverwaltungen der Länder und die Mitglieder des Vermittlungsausschusses im Oktober 2024 aufgefordert, ihre Bockadehaltung aufzugeben.

Was in einer strafgerichtlichen Hauptverhandlung vor dem Landgericht oder Oberlandesgericht gesagt wurde, liegt nach den Worten des Richters am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Andreas Mosbacher in der „exklusiven Definitionsmacht“ der Strafgerichte, denn eine inhaltliche Dokumentation findet in diesen Strafprozessen nicht statt. Eine strafrechtliche Verurteilung ohne nachvollziehbare Dokumentation widerspricht rechtsstaatlicher und von der Richterschaft selbst geforderter Transparenz. Die fehlende inhaltliche Dokumentation lässt sich mit Blick auf die inhaltliche Dokumentation in anderen Verfahren (vor Zivil-, Verwaltungs-, Finanz-, Arbeits- und Sozialgerichten) auch nicht erklären. Mit Blick auf die Konsequenzen, den Freiheitsentzug als massivster Eingriff des Staates gegenüber dem Bürger, ist dies inakzeptabel.

Der offene Brief ist unter change.org (über www.change.org/pro_DokHVG oder den nachstehenden QR-Code) abrufbar und kann dort mitgezeichnet werden. Die Rechtsanwaltskammer Berlin unterstützt diese Initiative und ruft Ihre Mitglieder zur Mitzeichnung auf.

Kammerton 12-2024