Meldungen

Änderungen des § 31 BORA und der §§ 4 und 15 FAO treten am 01.10.2023 in Kraft

Der Bundesminister der Justiz hat keine Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse der 5. Sitzung der 7. Satzungsversammlung vom 8. Mai 2023 zur Änderung der Berufsordnung (BORA) und der Fachanwaltsordnung (FAO) habe, so dass die auf der Website der BRAK veröffentlichten Beschlüsse am 1. Oktober 2023 in Kraft treten werden.

  • 31 BORA erhält durch die Beschlussfassung der Satzungsversammlung einen neuen Inhalt: Berufsausübungsgesellschaften müssen mit einer Risikoanalyse das Risiko von Berufsrechtsverstößen innerhalb der Gesellschaft bewerten und entsprechend geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Risiken zu minimieren und bei Verstößen adäquat zu reagieren.

In größeren Berufsausübungsgesellschaften (mehr als 10 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte oder andere Berufsträger im Sinne des § 59c BRAO) ist eine Dokumentation der Risikobewertung zu erstellen und mindestens alle zwei Jahre zu aktualisieren.

Darüber hinaus regelte die 7. Satzungsversammlung in ihrer letzten Sitzung das Nachholen von FAO-Pflichtfortbildung für Fachanwälte/-innen und Anwärter/-innen auf Fachanwaltschaften.

 

Hinweisgeberschutzgesetz seit 02.07.2023 in Kraft

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 02.07.2023 nach einem langen Gesetzgebungsverfahren in Kraft getreten. Das Gesetz, das die EU-Whistleblower-Richtlinie umsetzt, regelt den Schutz natürlicher Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an eine hierfür eingerichtete Meldestelle weitergeben (sogenannte Hinweisgeber bzw. Whistleblower). Aus der Perspektive der Anwaltschaft ist besonders relevant, welche Auswirkungen das Hinweisgeberschutzgesetz auf die anwaltliche Berufsausübung haben wird. Hierzu hat die Rechtsanwaltskammer München die wichtigsten Informationen zusammengestellt.


Podiumsdiskussion am 19.09.2023 über den Rückgang der Eingangszahlen in der Ziviljustiz

Das Forum Recht und Kultur im Kammergericht e.V. lädt zur einer Podiumsdiskussion am Dienstag, 19. September 2023, 17 Uhr, in den Plenarsaal des Kammergerichts ein. Kammergerichtspräsident Dr. Bernd Pickel wird gemeinsam mit seiner Vorgängerin, Präsidentin KG a.D. Monika Nöhre, durch die Veranstaltung führen. Das Thema: Der Rückgang der Eingangszahlen in der Ziviljustiz um mehr als 600.000 seit 2005 und die Ergebnisse des Forschungsauftrages des BMJ über die Ursachen. Unter den Teilnehmern: RAuN Dr. Marcus Mollnau, ehemaliger Präsident der RAK Berlin.

Zur Einladung und zur Anmeldung


Veranstaltung am 23.11.2023 anlässlich des 20. Europäischen Tages der Justiz

Die Justiz Sachsen-Anhalt und das Bundesamt für Justiz richten in diesem Jahr gemeinsam die zentrale Veranstaltung anlässlich des 20. Europäischen Tages der Justiz aus. Zum Jubiläum finden am 23. November 2023 im Landgericht in Halle (Saale) Fachvorträge, Workshops und Diskussionsrunden statt. Das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt, das Bundesamt für Justiz und der Präsident des Landgerichts Halle laden dazu alle Interessierten ein, insbesondere juristische Praktikerinnen und Praktiker.

Die Themen der Workshops:

  • Grenzüberschreitende Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen in der EU – Wie gelingt das in der Praxis?
  • Aktuelle Fragen des europäischen Insolvenzrechts
  • Digitale Beweiserhebung ohne Grenzen – Die E-Evidence-Verordnung

 

Bei der anschließenden Podiumsdiskussion geht es um das Thema: „Künstliche Intelligenz – Eine Chance für die Justiz?“


Rechtsprechungsberichte 2022 über den EGMR

Das Bundejustizministerium hat jetzt veröffentlicht

Außerdem wurde veröffentlicht

 

Handhabung der BAG-Basiskarten

De beA-Anwendersupport hat darauf hingewiesen, dass er in den letzten Wochen einige Supportanfragen zur Handhabung der BAG-Basis-Karten erhalten habe.

Der Support erläutert, dass auch mit BAG-Karten nicht automatisch einen Zugriff auf das BAG-Postfach gegeben sei. Nachdem die Karten / PIN vorlägen und die Zulassung erfolgt sei, müsse zuerst mit dieser Karte eine Erstregistrierung für Postfachbesitzer erfolgen. Erst danach sei mit dieser Karte ein Zugriff auf das Postfach gegeben und es könnten Rechte und Rollen an Dritte, ggf. auch an die gesetzlichen Vertreter, vergeben werden.

In den Supportfällen habe sich herausgestellt, dass die gesetzlichen Vertreter nach dem Erhalt der Karten diese ihrem persönlichen Profil zugeordnet hätten. Damit hätten diese zwar einen weiteren Sicherheitstoken für die eigene Anmeldung zur Verfügung, ein Zugriff auf das BAG-Postfach sei damit aber nicht verbunden.

Der Anwendersupport weist auf die Informationen zur Einführung des Gesellschaftspostfachs und die Erläuterungen zur Rechte-/Rollenvergabe im BAG Postfach im Serviceportal des beA-Anwendersupportes hin.

 

Spendeneingang bei der Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte

Die Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte hat mitgeteilt, dass sie im Jahr 2022 einen Spendeneingang in Höhe von 210.550,27 € (Vorjahr: 224.700,85 €) verzeichnen konnte. Von den Spendeneinnahmen hätten in Berlin bedürftige Kolleginnen oder Kollegen und ihre Familien einen Gesamtbetrag in Höhe von 7.400,- €, also 3,24% aller Spenden, erhalten. Relativ viele Spendenempfänger habe es in den Kammerbezirken Stuttgart (7,1% der Spenden), Hamburg (9,71%) und Köln (13,66%) gegeben. Die Hülfskasse wird im Herbst wieder zur Weihnachtsspende 2023 aufrufen.

Die Hülfskasse bittet um Kontaktaufnahme, sollten Kolleginnen und Kollegen Personen innerhalb der Anwaltschaft in Schwierigkeiten bekannt oder jemand selbst betroffen sein. Als Voraussetzung gelten Notlagen, die durch Krankheit, Alter oder schwere Schicksalsschläge verursacht wurden. Der Verein unterstützt nicht nur Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (einschließlich ehemalige), sondern auch deren Witwe(r)n und Kinder.

Kontakt: info@huelfskasse.de  www.huelfskasse.de Tel. (040) 36 50 79, Fax (040) 37 46 45, Steintwietenhof 2, 20459 Hamburg

Kammerton 09-2023