Erste Förderrichtlinie "Ausbildungsplätze sichern"

Die Förderrichtlinie „Ausbildungsplätze sichern“ ist am 31.07.2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und am 01.08.2020 in Kraft getreten.

Für die Gewährung der Ausbildungsprämie muss der Berufsausbildungsbeginn nach dem jeweiligen Ausbildungsvertrag zwischen dem 1. August 2020 und dem 15. Februar 2021 liegen (Punkt 2.1.2.2). Dies berührt jedoch nicht den Zeitpunkt des Abschlusses des Ausbildungsvertrages, der auch vor dem 1. August 2020 erfolgt sein kann.

Ferner wird in der Förderrichtlinie klargestellt, dass kein Anspruch auf die Gewährung der Zuwendungen besteht, sondern der Zuwendungsgeber über die Anträge nach der Reihenfolge der Antragseingänge bis zur Erschöpfung der Mittel entscheiden wird (Punkt 1.6).

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Kammerton 08/09-2020