RAin Dr. Sylvia Ruge, Hauptgeschäftsführerin des DAV, antwortet
Dr. Sylvia Ruge ist seit 2003 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Sie war zunächst angestellte Rechtsanwältin, dann Sozia und ist seit 2017 als Einzelanwältin tätig. Sie ist Fachanwältin für Medizinrecht und Wirtschaftsmediatorin. Seit 2011 arbeitete sie bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft und wurde 2014 dort Geschäftsführerin. Seit 1. April 2020 ist Dr. Sylvia Ruge Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Warum sind Sie Rechtsanwältin geworden?
Ich wollte rechtsberatend und vor allem rechtsgestaltend tätig sein.
Ihre Vorbilder in der Anwaltschaft?
Kolleginnen und Kollegen, die sich neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit für gesellschaftliche oder (berufs-)politische Themen ehrenamtlich engagieren.
Welche drei Eigenschaften sollte eine gute Rechtsanwältin oder ein guter Rechtsanwalt haben?
Empathiefähigkeit, Resilienz und Fähigkeit zum strukturierten Denken.
Wem empfehlen Sie, den Anwaltsberuf zu ergreifen?
Jede/ jedem, die/ der Spaß und Interesse an Beratung und Gestaltung hat.
Welche berufsrechtlichen Vorschriften für die Anwaltschaft halten Sie für notwendig oder aber für überflüssig?
Für notwendig halte ich Vorschriften zur Unabhängigkeit, Verschwiegenheit und dem Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen.
M.E. sollte die Anwaltschaft in der Lage sein, ihren Beruf in der Rechtsform und mit den Berufen ausüben zu können, die sie für nötig erachtet, um der Mandantschaft wirtschaftlich attraktive Angebote zu machen. Im Bereich des Zusammenschlusses mit anderen Berufsgruppen (interprofessionelle Zusammenarbeit) gibt es nun auf DAV-Initiative hin Lockerungen.
Worum geht es Ihnen bei Ihrer Tätigkeit in nächster Zeit?
Wir werden uns im Hinblick auf die in diesem Jahr stattfindenden Bundestagswahl und diversen Landtagswahlen und möglichen Koalitionsverhandlungen weiterhin politisch für die Interessen der Anwaltschaft einsetzen.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Begleitung/ Unterstützung der Mitglieder der Anwaltvereine bei der digitalen Transformation und das Einsetzen für die entsprechenden Rahmenbedingungen für die Digitalisierung.
Berufspolitisch wird es u.a. um den Einsatz für den absoluten Schutz des Mandatsgeheimnisses gehen. Bei immer mehr Gesetzesvorhaben wird der Berufsgeheimnisträgerschutz tangiert. Beispielhaft seien hier Verbandssanktionengesetz, Geldwäsche, Gefahrenabwehr- und Strafrecht genannt. Das anwaltliche Berufsgeheimnis dient dem Schutz der Mandantschaft.
Wofür fehlt der Anwaltschaft die Zeit?
Work-Life-Balance.
Nutzen Sie soziale Netzwerke?
Ja.
Was macht Sie wütend?
Rassismus und Intoleranz.
Welchem Thema würden Sie ein Buch widmen und mit welchem Titel versehen?
Diversität – Chancen und Nutzen.
Vielfalt stärkt. Verschiedene Erfahrungen und Blickwinkel machen Ergebnisse belastbarer.
Welche Veränderungen im Berufsalltag schätzen Sie besonders?
Die Digitalisierung und die damit einhergehende Flexibilisierung z.B. des Arbeitsortes.
Mit wem würden Sie gerne einen Tag die Rolle tauschen?
Mit der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, um die anwaltliche Perspektive schon bei der politischen Führung des Hauses stärker zu implementieren.
Haben Männer es in ihrem Beruf leichter als Frauen?
Ja.
Welche Stärken und welche Schwächen haben Sie?
Empathie (kann Stärke und Schwäche zugleich sein).
Ihr größter Flop?
Hm, diese Beurteilung überlasse ich anderen.
Was lesen / hören / schauen Sie morgens als erstes?
Das Feuilleton.
Ihr liebstes Hobby?
Kultur: Oper, klassische Musik, Kunst, Theater, Lesen.
Welche berufliche Entscheidung würden Sie rückblickend anders treffen?
Da immer unklar ist, wie der Verlauf bei anderen Entscheidungen gewesen wäre, letztendlich keine.
Welcher Rat hat Ihnen auf Ihrem Berufsweg besonders geholfen?
Die besten Ergebnisse werden im Diskurs erzielt.