Meldungen

Bundesregierung verlängert Corona-Überbrückungshilfen als Überbrückungshilfe III Plus

Laut Presseerklärung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesministeriums der Finanzen vom 09.06.2021 sowie der von der EU-Kommission genehmigten Allgemeinen Bundesregelung Schadensausgleich verlängert die Bundesregierung die Überbrückungshilfen für coronabedingt von Schließungen und Beschränkungen betroffene Unternehmen und Soloselbständige. Die Förderung wird als Überbrückungshilfe III Plus vom 01.07.2021 bis zum 30.09.2021 fortgesetzt.

Neu ist die Gewährung einer Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können. Ersetzt werden künftig Anwalts- und Gerichtskosten von bis zu 20.000 Euro pro Monat für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit. Die Neustarthilfe für Soloselbständige wird verlängert und erhöht sich.

Die Antragstellung erfolgt – nach Aktualisierung des Programms – über die bekannte Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

 

beA-Release

Am 17.06.2021 ist die neue beA-Version 3.6.2. auf der Produktionsumgebung zur Verfügung gestellt worden und steht allen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zur Verfügung. Dieses Release enthält hauptsächlich technische Veränderungen und stellt Fehlerbehebungen und Verbesserungen bereit.


Über die beA-konforme Umbenennung mehrerer Dateien

Seit dem 22.4.2021 gelten neue Vorgaben für die Benennung von Dateien, die per beA verschickt werden sollen. Die Dateinamen dürfen nur noch aus den Buchstaben des deutschen Alphabets (inklusive der Umlaute Ä, ä, Ö, ö, Ü, ü und des ß), Ziffern, dem Unterstrich (_) und dem Minuszeichen (-) bestehen. Ein Punkt (.) darf nur zur Abtrennung der Dateinamensendung verwendet werden. Diese Regeln bedeuten insbesondere, dass Dateien, die einer beA-Nachricht als Anhang beigefügt werden sollen, keine Leerzeichen im Dateinamen enthalten dürfen. In der aktuellen Ausgabe des BRAK-Magazins (Heft 3/2021, S. 10 – 11) haben RA Dr. Sebastian Feiler und RA Dr. Christoph Scheuing einen Beitrag zum Thema „beA-konforme Umbenennung mehrerer Dateien“.


Warnung vor „Drawing & Kollegen“

Per E-Mail hat eine vermeintliche „Rechtsanwaltskanzlei Drawing & Kollegen, Kurfürstendamm 25, 10707 Berlin“ eine mit einem Passwort versehene Unterlassungserklärung versandt und die Adressatinnen und Adressaten aufgefordert, das Dokument mit dem Passwort zu öffnen.

Die als Absenderin der E-Mail angegebene Person, Sabine Schiffer, ist laut Bundesweitem Amtlichen Anwaltsverzeichnis nicht zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Eine „Rechtsanwaltskanzlei Drawing & Kollegen“ existiert nach den Unterlagen der Rechtsanwaltskammer Berlin in Berlin nicht.


Unterlassungserklärung

Die Advocardo Consulting hat sich mit Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung vom 04.03.2021 gegenüber der Rechtsanwaltskammer Berlin verpflichtet,

  • es zu unterlassen, geschäftsmäßig die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich der Rechtsberatung für Dritte vorzunehmen, Dritten anzubieten oder mit derartigen Tätigkeiten zu werben, solange nicht eine dazu von der zuständigen Behörde erforderliche Erlaubnis erteilt ist oder eine gesetzliche Legitimation besteht;
  • es zu unterlassen, Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu erheben und / oder zu behaupten, das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz finde auf ihre Tätigkeit analoge Anwendung.


Verwendung der Weihnachtsspenden 2020 durch die Hülfskasse

Die Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte hat über die Verwendung der Weihnachtsspenden 2020 informiert. Bisher wurden von den Spenden insgesamt 117.580,- € ausgezahlt, davon 4.200,- €, d.h. 3,6% des Gesamtbetrages, an 6 Spendenempfänger in Berlin.  Bundesweit wurden Spenden an 126 Personen ausgezahlt.

 

Kammerton

Die kommende Ausgabe des Kammertons wird in der zweiten Augusthälfte 2021 veröffentlicht.

 

Kammerton 07/08-2021