Von Dr. Madlen Heiland, Vorsitzende Richterin am Landgericht, Dezernentin für Referendarangelegenheiten beim Kammergericht
Die Herausforderung
Im Land Berlin befinden sich fortlaufend rund 1.300 junge Menschen im juristischen Vorbereitungsdienst. Jährlich werden durch den Präsidenten des Kammergerichts als der zuständigen Ausbildungsbehörde 576 Rechtsreferendarinnen und -referendare eingestellt und 24 Monate lang in der Zivilgerichtsbarkeit, der Staatsanwaltschaft, der Verwaltung und bei Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten praktisch ausgebildet. Dabei bildet die Rechtsanwaltsstation mit neun Monaten den längsten Ausbildungsabschnitt. Die praktische Ausbildung wird in den verschiedenen Rechtsgebieten durch Einführungslehrgänge und Arbeitsgemeinschaften sowie einen Pflichtklausurenkurs und einen Aktenvortragslehrgang zur theoretischen Wissensvermittlung mit klar berufspraktischer Orientierung begleitet. Hierdurch soll der Nachwuchs bestmöglich auf das zweite juristische Staatsexamen und den Einstieg in die Berufswelt vorbereitet werden.
Für die jährlich rund 350 Arbeitsgemeinschaften bedarf es neben einer großen Zahl von Kolleginnen und Kollegen an den Gerichten und bei der Staatsanwaltschaft einer ebenso großen Zahl engagierter Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft, die die Aufgabe als Leiterin bzw. Leiter einer Arbeitsgemeinschaft in den Bereichen Zivilrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht übernehmen. Gemeinsam mit der Rechtsanwaltskammer Berlin suchen wir dringend Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die an der Ausbildung unseres juristischen Nachwuchses mitwirken möchten. Nur durch die Mitwirkung der Anwaltschaft werden wir die Qualität der berufspraktischen Ausbildung halten und perspektivisch weiter verbessern können.
Ihre Aufgabe
Sie übernehmen in den Bereichen Zivilrecht, Strafrecht oder Verwaltungsrecht aus anwaltlicher Sicht die Leitung einer einwöchigen Einführungsveranstaltung mit sechs Doppelstunden und/oder eine der sich jeweils anschließenden sechs- bzw. siebenwöchigen Arbeitsgemeinschaften, die grundsätzlich wöchentlich im Umfang von zwei Doppelstunden stattfinden. Zusätzlich bieten Sie zwei Klausurtermine an.
Das bieten wir
Als AG-Leiterin bzw. -leiter arbeiten Sie mit jungen und leistungswilligen Menschen, die unsere zukünftigen Kolleginnen und Kollegen in den Gerichten, Staatsanwaltschaften, Behörden und Rechtsanwaltskanzleien sein werden. Dabei lernen Sie die Referendarinnen und Referendare sowie deren Potential gut kennen und können sie zugleich als Role Model und Identifikationsfigur für den eigenen Beruf begeistern. Durch eine Tätigkeit als AG-Leiterin bzw. -leiter bleiben Sie zudem materiell-rechtlich sowie prozessual auf dem Laufenden und wirken einem einengenden Blickwinkel im Zuge einer Spezialisierung entgegen.
Wir stellen Ihnen Musterstundenpläne und eine Internetseite bereit, auf die Sie exklusiv als Arbeitsgemeinschaftsleiterin bzw. -leiter zurückgreifen können und die Klausuren mit Musterlösungen und andere Lehrmaterialien bereithält. Unterstützende Skripten für die Einführungslehrgänge und Arbeitsgemeinschaften aus anwaltlicher Sicht werden derzeit erstellt und können so künftig für die Vorbereitung des Unterrichts genutzt werden.
Sie bleiben flexibel und teilen uns jederzeit unkompliziert mit, wann und wie viele Arbeitsgemeinschaften Sie im Jahr leiten wollen. Sollten Sie berufsbedingt oder aus privaten Gründen pausieren müssen, nehmen wir selbstverständlich auch darauf Rücksicht.
Um Ihnen die ersten Schritte zu erleichtern, stellt Ihnen die Rechtsanwaltskammer eine erfahrene Kollegin oder einen erfahrenen Kollegen als Mentorin bzw. Mentor zur Seite. Bei regelmäßigen Treffen der AG-Leitenden können Sie sich mit ihren Kolleginnen und Kollegen austauschen und werden von uns über aktuelle Themen rund um die Referendarausbildung informiert.
Das bringen Sie mit
Sie sind seit mindestens drei Jahren zugelassene Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt und haben die zweite juristische Prüfung möglichst mit der Note befriedigend (6,5 Punkte) abgelegt.
Ihre Vergütung
Für eine Doppelstunde (zweimal 45 Minuten) beträgt sie für die Arbeitsgemeinschaften aus staatlicher Sicht 92 Euro, für die anwaltlichen Arbeitsgemeinschaften verdoppelt die Rechtsanwaltskammer diesen Betrag für Sie auf 184 Euro. Zudem wird jede korrigierte Klausur in den Pflichtarbeitsgemeinschaften einmalig mit 15,50 Euro vergütet.
Ihr unkomplizierter Einstieg
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, kontaktieren Sie uns einfach unter
030 9013 2120 (Frau Dorow),
030 9013 3228 (Frau Patzwaldt) oder
030 9013 2117 (Frau Rockmann).
Gerne können Sie Ihr Interesse auch per E-Mail unter madlen.heiland@kg.berlin.de anmelden. Sobald Sie entschlossen sind, laden wir Sie zu uns in die Referendarabteilung ein und erläutern Ihnen alle Einzelheiten für die neue Tätigkeit in einem persönlichen Gespräch.