Elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung darf seit Ende 2024 nicht mehr über die besonderen elektronischen Postfächer der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie der Steuerberaterinnen und Steuerberaterinnen erfolgen. Dies ist im Jahressteuergesetz 2024 (BGBL. 2024 I Nr. 387 vom 05.12.2024) durch Änderung des §87a Abs. 1 S.2 Abgabenordnung (AO) trotz massiver Proteste u.a. aus Anwaltschaft so geregelt worden.
Das Gesetzgebungsverfahren war dadurch gekennzeichnet, dass das „beA-Verbot“ zu Beginn offenbar auf Betreiben der Finanzverwaltungen der Länder im vom Bundesfinanzministerium veröffentlichten Referentenentwurf stand, dann nach den deutlichen Protesten im Regierungsentwurf nicht mehr enthalten war, vom Bundesrat aber wieder aufgegriffen und schließlich zum Teil der Abgabenordnung wurde.
Die elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung läuft jetzt nur noch über das System ELSTER bzw. die Schnittstelle ERiC. Die besonderen elektronischen Anwalts- und Steuerberaterpostfächer (beA bzw. beSt), deren Nutzung in gerichtlichen Verfahren verpflichtend ist, werden ausgeschlossen. ELSTER sieht aber keine Möglichkeit vor, dass sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als professionelle Nutzer in ihrer Eigenschaft als Vertreterinnen und Vertreter ihrer Mandantschaft registrieren und anmelden. Diese Möglichkeit steht nur Steuerberaterinnen und Steuerberater offen.
Die Nutzung von ELSTER ist für die Anwaltschaft auch deshalb systemwidrig und unzumutbar, weil ELSTER vor allem für die Übermittlung von Formularen und nicht für die Übersendung von Schriftsätzen konzipiert ist und eine deutliche Mengenbeschränkung enthält. Außerdem sehen die gängigen Kanzleisoftwaresysteme in der anwaltlichen Praxis keine ELSTER-Schnittstellen vor. Dies bedeutet, dass für die Anwaltschaft ein medienbruchfreies Arbeiten gegenüber der Finanzverwaltung nicht möglich ist. Dies widerspricht dem Zweck der Einführung des flächendeckenden elektronischen Rechtsverkehrs.
Die Bundesrechtsanwaltskammer hatte sich mit Stellungnahme Nr. 77/2024 vom Oktober 2024 ausführlich und deutlich gegen die jetzt erfolgte Neuregelung gewandt und eine Presseerklärung vom 18.10.2024 dazu veröffentlicht.
Die Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Berlin, Dr. Vera Hofmann, hat sich mit Schreiben vom 11. April 2025 an Justizsenatorin Dr. Felor Badenberg gewandt, die Problematik geschildert und eine Gesetzesänderung, z.B. durch eine Bundesratsinitiative, angeregt.