Meldungen

Neue Kontaktdaten des beA-Service Desk/Anwendersupport ab dem 2.6.2020

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat in einem Sondernewsletter vom 20.05.2020 darauf hingewiesen, dass im Rahmen des bevorstehenden Dienstleisterwechsels der Anwendersupport, die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um das beA, von der neuen Dienstleisterin Wesroc GbR übernommen wird.

Ab dem 2.6.2020 08:00 Uhr wird das beA-Service Desk, die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um das beA, unter folgenden Kontaktdaten erreichbar sein:

Telefon: 030-21787017
E-Mail: servicedesk@beasupport.de
Service-Portal: portal.beasupport.de


Aktualisierte Handlungshinweise des Ausschusses Steuerrecht

Der Ausschuss Steuerrecht der BRAK hat seinen Beitrag mit dem Titel „Gefahr der Gewerblichkeit für Kanzleien – Abfärberegelung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG“ (veröffentlicht auch im KT 01/02-2020) im Hinblick auf die aktuelle BGH-Rechtsprechung ergänzt, nach der externe Datenschutzbeauftragte als gewerbliche Unternehmer anzusehen seien. Zum aktualisierten Beitrag (Stand: April 2020).

Darüber hinaus hat der Ausschuss Steuerrecht seine umsatzsteuerlichen Hinweise für die Rechnungslegung durch und an Rechtsanwälte aktualisiert und dabei insbesondere die Ausführungen zur Ist-Versteuerung überarbeitet. Zu den Handlungshinweisen mit Stand vom Mai 2020.


Suche nach den Entscheidungsgründen für die Entscheidung des KG mit dem Az. 9 U 491/57 wohl aus dem Jahr 1958

Ein Kollege sucht die o.a. Entscheidungsgründe des KG nach der Zurückweisung des BGH durch Beschluss vom 19.12.1957, Az. III ZR 134/57 in BGHZ 26,200 (Streit um Entschädigung im Rahmen des Baulandbeschaffungsgesetzes). Wer behilflich sein kann, wende sich bitte an die RAK, info@rak-berlin.org

Kammerton 05-2020