Auch 2020 bietet die Rechtsanwaltskammer Berlin wieder ein umfangreiches Fortbildungsprogramm in Kooperation mit dem Deutschen Anwaltsinstitut e.V. (DAI) inklusive Online-Fortbildung an – für alle Fachanwaltschaften mit Ausnahme des Agrarrechts. Die Teilnahmegebühren liegen ab 2018 bei 135,- € für 5 Zeitstunden, 249,- € für 10 Zeitstunden und 299,- € für 15 Zeitstunden. Diese Gebühren gelten ausschließlich für die Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Berlin und liegen deutlich unter den Gebühren für Mitglieder anderer Kammern. Die Anmeldung erfolgt über das DAI.
Wegen der Corona-Pandemie können die Präsenzveranstaltungen leider nicht in dieser Form stattfinden. Viele Veranstaltungen sind in Online-Vorträge umgewandelt worden.
Zur aktuellen Übersicht der Fortbildungsveranstaltungen im Juni 2020.
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Zum ebenfalls reduzierten Kostenbeitrag in Höhe von 79,- € können die Mitglieder der RAK Berlin an den Online-Kursen für das Selbststudium im DAI teilnehmen.
Neben diesen in nahezu allen Fachgebieten angebotenen Online-Kursen wird es auch Online-Vorträge gem. § 15 Abs. 2 FAO geben. Der reduzierte Kostenbeitrag für die Teilnahme an den Online-Vorträgen beträgt 109,- €.
EIGENE VERANSTALTUNGEN DER RAK BERLIN
Daneben bietet die RAK Berlin 2020 wieder eigene Veranstaltungen an:
Die kostenfreie Veranstaltung „Das Bermuda-Dreieck“ – RA, Mandant und Rechtsschutzversicherung wird wieder am 02.09.2020 stattfinden.
Das Seminar „Das beA im Büroalltag – ‚Pflicht und Kür'“ wird wieder angeboten am 03.11.2020 von 16 bis 19 Uhr.
Die zweiteilige kostenfreie Verantaltung „Steuerliche Belange der Kanzlei in zwei Teilen“ wird mit Teil 1, Umsatzsteuer, am 10.11.2020 und mit Teil 2, Finanzbuchhaltung und Ertragssteuern, am 17.11.2020, jeweils von 14 bis 18 Uhr, angeboten.
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