Die Rechtsanwaltskammer Berlin stellt auf ihrer Website regelmäßig Informationen über die Folgen der Corona-Pandemie für die Anwaltschaft ein.
Nachricht vom 27.05.2020 zum Berliner Strafvollzug:
Alle 14 Tage wurden bislang die Mitteilungen der Senatsverwaltung über die Maßnahmen im Bereich des Berliner Strafvollzugs aus Anlass des Coronavirus eingestellt. Nachdem bis zum Ablauf des 24.05.2020 Besuche der Gefangenen und Untergebrachten – abgesehen von begründeten Einzelfällen – untersagt waren und Besuche von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten mit Trennscheibe stattfanden, teilte die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung nun mit, dass – soweit eine Testphase in der Jugendstrafanstalt und in der JVA für Frauen ab dem 25.05.2020 erfolgreich verlaufe – ab 08.06.2020 Besuche in begrenztem Umfang auch für Gefangene und Untergebrachte im geschlossenen Männervollzug zugelassen werden sollen.
Nachricht vom 14.05.2020 zur Kita- und Schulnotbetreuung:
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat der Rechtsanwaltskammer Berlin mitgeteilt, dass die Anwaltschaft und alles betriebsnotwendige Personal in den Kanzleien einen Anspruch auf Notbetreuung hat, sofern keine andere häusliche Betreuung möglich ist. Dies betreffe sowohl die Kita- als auch die Schulnotbetreuung. Zu Beginn hatte es unterschiedliche Schwierigkeiten bei der Durschsetzung des Anspruchs auf einen Notbetreuungsplatz gegeben.
Nachricht vom 14.05.2020 zum Zugang zu den Bibliotheken des LG:
Ebenfalls am 14.05.2020 erschien auf der Website die Meldung, dass die Bibliotheken des Landgerichts Berlin wieder zugänglich seien.
Nachricht am 06.05.2020 zur Erreichbarkeit der Geschäftsstelle der RAK Berlin:
Am 06.05.2020 teilte die RAK mit, telefonisch ab sofort wieder im regulären Umfang erreichbar zu sein.
Nachricht vom 06.05.2020 über das Handelsregister:
Der Präsident des AG Charlottenburg teilte mit, dass das Handelsregister auch für die Anwaltschaft geschlossen ist. Akteneinsicht und Einsicht in das Register sind nur nach Terminvereinbarung möglich. Diese Einschränkung gilt weiterhin.
Nachricht vom 06.05.2020 über die Soforthilfe Corona:
Die Investitionsbank hat immer wieder aktualiserte Nachrichten auf ihrer Website veröffentlicht, auf die auf der Website der RAK Berlin hingewiesen wurde. Die Antragstellung für den Corona-Zuschuss für Soloselbstständige, Freiberufler und Unternehmen bis 5 Beschäftigte endet voraussichtlich am 31.05.2020.