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Warum Sie Ihre beA-Karte und PIN nicht Ihrer ReFa geben dürfen
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Warum Sie Ihre beA-Karte und PIN nicht Ihrer ReFa geben dürfen
Die Weitergabe ist bequem, aber eine Missachtung der RAVPV und des § 130a III ZPO. Dies hat nachteilige prozessuale Folgen und führt eventuell zu Regress.
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Inhalt
Bequem, aber…
Warum Sie Ihre beA-Karte und PIN nicht Ihrer ReFa geben dürfen
Anwaltskanzleien als mittelbare Zulieferer
Lieferkettengesetz (LkSG): Sind auch Anwaltskanzleien betroffen?
In Berlin
83. Tagung der Gebührenreferenten der Rechtsanwaltskammern
Fortbildung
Kooperation mit dem DAI und eigene Termine der RAK
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