Die Kammerversammlung 2022 wird aufgrund der aktuellen Infektionslage nicht in Präsenzform stattfinden, sondern wird als schriftliche Abstimmung durchgeführt nach § 2 Abs. 3 Covid-19-Gesetz zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Kammern i.d.F. von Artikel 19 des Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie, §§ 85, 86 Bundesrechtsanwaltsordnung.
Die Aufforderung des Kammerpräsidenten zur Beschlussfassung mit der Antragsbroschüre und den Erläuterungen zur Beschlussfassung sowie der Abstimmungsbogen sind an die Kammermitglieder zusammen mit dem Jahresbericht 2021 am 14. Februar 2022 per beA übersandt worden. Nur die Rechtsanwalts GmbHs haben diese Unterlagen per Post erhalten.
Die schriftliche Abstimmung dauert bis Mittwoch, 2. März 2022, 24:00 Uhr. Die Kammermitglieder werden gebeten, sich an der schriftlichen Abstimmung zu beteiligen.