Kammerversammlung 2021: Schriftliche Abstimmung statt Präsenzveranstaltung

Die Kammerversammlung 2021 wird aufgrund der aktuellen Infektionslage nicht in Präsenzform stattfinden, sondern durch eine schriftliche Abstimmung gem. § 2 COVID-19-Gesetz zur Funktionsfähigkeit der Kammern ersetzt. Die notwendigen Unterlagen und Informationen sind den Kammermitgliedern am 8. Februar 2021 in das beA übersandt worden. Ende der Abstimmung ist am 4. März 2021, 24:00 Uhr.

Zu diesem Zeitpunkt enden auch die Vorstandswahl und die Wahl einer Vorschlagsliste für den Richterwahlausschuss. Die Unterlagen für diese beiden Wahlen haben alle Kammermitglieder ab dem 10. Februar 2021 per Post erhalten.

Seit dem 10. Februar können sich die Kandidatinnen und Kandidaten für diese beiden Wahlen auf der Website der Rechtsanwaltskammer Berlin vorstellen.

Seit dem 15. Februar 2021 ist der Jahresbericht 2020 der Rechtsanwaltskammer Berlin ebenfalls online.

 

Kammerton 03-2021