Die ordentliche Kammerversammlung wird pandemiebedingt nicht als Präsenzversammlung, sondern in Form der schriftlichen Abstimmung in der Zeit vom 15. Februar bis 2. März 2022, 24:00 Uhr, stattfinden.
Die Kammerversammlung kann grundsätzlich nur über Gegenstände beschließen, die in der Einladung gemäß §§ 86, 87 Abs. 2 BRAO angekündigt werden. Gemäß § 4 Abs. 4 Geschäftsordnung RAK Berlin müssen daher Anträge bis
20. Januar 2022, 24:00 Uhr,
in der Kammergeschäftsstelle eingegangen sein.
Auf § 4 Abs. 4 der Geschäftsordnung wird auch im Übrigen verwiesen.